Fachinformationen

Auf dieser Seite finden Sie Fachinformationen und Downloads zum Thema Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Unabhängige Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe

Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe werden seit Jahren fachpolitisch diskutiert und ihre Anzahl ist in den letzten Jahren in Deutschland angestiegen, gleichwohl handelt es sich dabei noch um ein recht junges Thema. Die erste Ombudsstelle, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V., wurde 2002 gegründet; in den folgenden Jahren entstanden weitere Ombudsstellen und Initiativen mit dem Ziel Betroffene in der Sicherstellung ihrer Rechte zu unterstützen. Anlass für diese Entwicklung, insbesondere in Berlin, waren die drastischen Kürzungen öffentlicher Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe, die dazu führten, dass es Personensorgeberechtigten (Anspruchsberechtigte bei Hilfen zur Erziehung) und jungen Volljährigen sehr schwer gemacht oder gar verwehrt wurde, ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII zu realisieren. In der Arbeit der Beschwerde- und Ombudsstellen in der Jugendhilfe sind heute zwei Schwerpunkte zu beobachten, erstens die Unterstützung der Ratsuchenden zur Sicherstellung ihrer Rechte bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt und zweitens während der Leistungserbringung durch einen Träger der freien Jugendhilfe.

Auf Bundesebene existiert ein Zusammenschluss von Ombudsstellen und Initiativen in Deutschland – das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitglieder des Netzwerks verbindet ein gemeinsames Interesse: Sie unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien ombudschaftlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Zweimal jährlich finden Treffen zum fachlichen Austausch und zur Beförderung des Themas in der Kinder- und Jugendhilfe statt. Weitere Informationen über das Bundesnetzwerk und die jeweiligen Ombudsstellen sowie Initiativen in Deutschland finden Sie auf folgender Homepage: www.ombudschaft-jugendhilfe.de

Ombudschaften/ unabhängige Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe beraten junge Menschen und Leistungsberechtigte in Bezug auf rechtsanspruchsbegründete Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Hierzu zählen insbesondere die Erziehungshilfe, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, die Hilfe in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder sowie die Hilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Auch Vollzeitpflegepersonen wenden sich an Ombudschaften / unabhängige Beratungsstellen.

Theoretischer Ausgangspunkt der Ombudschaften ist die Machtasymmetrie zwischen jungen Menschen / Leistungsberechtigten sowie den Institutionen Jugendamt und/ oder freier Träger. Ombudschaftliches Engagement und professionelles Handeln zielt darauf ab, diese Asymmetrie mit den zur Verfügung stehenden fachlichen – und notfalls auch juristischen – Beratungsmöglichkeiten auszugleichen. Die Parteilichkeit ist diesem Ausgleich gewidmet und unterscheidet sich damit von anwaltlicher Unterstützung im Sinne eines juristischen Mandates.

Die Förderung unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstellen wird in den letzten Jahren auch von fach- und politischer Seite verstärkt eingefordert.

Die Errichtung unabhängiger Beschwerdeinstanzen für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe gehört zu den Empfehlungen der Runden Tische Heimerziehung und sexueller Kindesmissbrauch. Der Runde Tisch Heimerziehung (2010) weist auf die ergänzende Errichtung unabhängiger Beschwerdeinstanzen („Ombudsstellen“) für Kinder und Jugendliche hin und merkt hier an, dass erfahrungsgemäß „einrichtungsinterne Beschwerdemöglichkeiten nicht flächendeckend vorhanden“ (2010: 40) sind oder die Betreuten diese nicht nutzen. „Auch für vorhandene Berührungsängste wie z.B. zur Institution Landesjugendamt kann hierdurch eine wirkungsvolle zusätzliche Instanz geschaffen werden“ (Runder Tisch Heimerziehung 2010: 40).

Der Runde Tisch sexueller Kindesmissbrauch empfiehlt, „die Diskussion über die Schaffung von unabhängigen Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu führen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Finanzierungsformen, die die Unabhängigkeit der Stellen sichern, sowie gute und einfache Zugangsmöglichkeiten für die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe zu richten“ (2011: 22).

Auch im 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) sind Ombudschaften/ unabhängige Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe ein Thema. Die Sachverständigenkommission weist auf die fehlende Fachaufsicht der kommunalen Jugendämter hin, mit der Konsequenz, dass „fachliche Entscheidungen der Jugendämter nur ausnahmsweise einer externen Kontrolle unterliegen“ (2013: 380). Die Kommission ist zudem „der Auffassung, dass der Zugang zu solchen unabhängigen ombudsschaftlichen Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen und ihre Familien in der Kinder- und Jugendhilfe in verstärktem Umfang geöffnet werden sollte“ (2013: 380). Dem schließt sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme an (vgl. 2013: 16).

In Nordrhein-Westfalen verankerte die Landesregierung die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie die Überprüfung der Einrichtung eines „unabhängigen Beschwerdemanagements in der Kinder- und Jugendhilfe (Ombudsstellen)“ (NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW: Koalitionsvertrag 2012-2017: 85) in ihrem Koalitionsvertrag.

Durch das Bundeskinderschutzgesetz sind auch die Jugendämter zur „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ (§ 79a SGBVIII) verpflichtet. In diesem Rahmen haben sie Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und zu ihrem Schutz vor Gewalt zu erarbeiten. Es bleibt den örtlichen Jugendhilfeausschüssen unbenommen, auch für ihr Jugendamt die Einführung eines internen Beschwerdeverfahrens für junge Menschen und Leistungsberechtigte einzuführen und zu erproben (LJHA WL: 11. Sitzung am 01.10.2012 TOP 5).

Im Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (2015) äußert die Bundesregierung, dass die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche weiter gestärkt werden müssen und weist in diesem Zusammenhang auch auf externe unabhängige Ombudsstellen hin. „Zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sieht die Bundesregierung im Hinblick auf weitergehende Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten von und für Kinder und Jugendlichen Handlungsbedarf. Dieser beinhaltet u.a. die Prüfung, ob und inwieweit sogenannte Ombudsstellen als externe und unabhängige sowie mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattete Anlaufstellen vor Ort für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII verankert werden können. Hierzu erachtet die Bundesregierung die Verankerung einer programmatischen Regelung im SGB VIII, die dem Leitbild der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe Geltung verschafft für einen geeigneten Weg, den es mittels der Auswertung von Erfahrungen bereits eingerichteter Ombudsstellen sowie der modellhaften Erprobung weiterer Ombudsstellen zu flankieren gilt“ (2015: 124-125).

Weitere Informationen zum Thema Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie hier sowie unter www.ombudschaft-nrw.de/fachkrafte

Manfred Wahlhorn:
„Umsetzung der Kinderrechte in NRW: Partizipation junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe und präventiver Kinderschutz durch örtliche Beschwerdeverfahren“

Abschlussbericht Evaluation Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V., Juli 2015

Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2023 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2022 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2021 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2020 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2019 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2018 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2017 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2016 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2015 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2014 zum Download
Ombudschaft Jugendhilfe NRW, Jahresbericht 2013 zum Download

Gembalczyk, S./Müller, M. (2017):
Sozialmagazin 2017

Hemker, B./Gembalczyk, S. (2017):
Unsere Jugend 2017 – Wir wollen gehört werden

Hansbauer, P./Stork, R. (2016):
Ombudschaften für Kinder und
Jugendliche – Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven

Gembalczyk, S./Müller, M. (2016):
Das Jugendamt 2016 – externe Beschwerdemöglichkeiten

Walter, T. (2014):
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe – ein gangbarer Weg zur Förderung der Kinder- und Jugendrechte?

Sandermann, P. (2013):
Beteiligung und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe – lernen, sich in eigener Sache starkzumachen?

Urban-Stahl, U. (2011):
Expertise. Ombuds- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (2012):
10 Jahre Ombudschaft in der Berliner Jugendhilfe

Urban-Stahl, U. (2012):
Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe, in: FORUM Jugendhilfe1/2012, 5-11

Hemker, B./ Struck, N. (2011):
Ombudschaften als Normalfall der Partizipation, in: Forum Erziehungshilfen 5/2011, 310-313

Wiesner, R. (2012):
Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGV III. Rechtsgutachten für die „Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe“ des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.