Jugendhilfeträger
Die bisherige Arbeit des Vereins Ombudschaft Jugendhilfe NRW hat deutlich gemacht, dass unabhängige Beschwerdemöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dringend benötigt werden. Damit junge Menschen und Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII möglichst unabhängige Ansprechpersonen/ Ombudspersonen vor Ort bei Beschwerden erreichen können, stellt der Aufbau örtlicher Beschwerde- bzw. Ombudsstellen einen nächsten Schritt in diese Richtung dar.
Junge Menschen nutzen für eine Beratung entweder die Anonymität des Netzes oder in einem vertrauten Rahmen das persönliche Gespräch. Gerade bei Beschwerden benötigen sie für ein persönliches Gespräch ein Gesicht vor Ort. Dies kann die Ombudschaft Jugendhilfe im Flächenland NRW mit seinen 186 Jugendämtern und seinen vielen freien Jugendhilfeträgern nicht leisten.
Ombudschaftliche Beratung junger Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist heute in der Fachwelt unumstritten. Das Bundesjugendministerium plant im Rahmen der Novellierung des SGB VIII (Stand März 2016) die bundesweite Verankerung ombudschaftlicher Strukturen. Auch das Jugendministerium NRW spricht sich für eine Verankerung in NRW aus (s. unter Fachinformationen Vortrag M. Walhorn 07.12.2015) Es ist nicht mehr eine Frage nach dem ‚Ob‘ sondern nach dem ‚Wie‘. Hier bedarf es im Flächenland NRW der Einführung und Erprobung verschiedener ortsnaher Möglichkeiten der Jugendhilfeträger.
Die grundsätzliche Skepsis vieler öffentlicher Jugendhilfeträger in NRW noch vor wenigen Jahren ist mittlerweile zugunsten einer Bereitschaft für eine fachliche Öffnung gewichen. Einige Jugendämter wünschen eine Kooperation mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW in der bisherigen Form. Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW soll für sie die konkrete Fallberatung durchführen, da sie die Unabhängigkeit und Fachlichkeit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW schätzen. Einzelne Jugendämter nutzen zunächst die anlassbezogene Beratung durch die Ombudschaft Jugendhilfe NRW. Für Jugendämter mit einer eigenen, internen Beschwerdestelle, bietet die Ombudschaft Jugendhilfe NRW eine ergänzende Funktion für jene Menschen, die die örtlichen Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen wollen. Wieder andere Jugendämter wünschen zunächst den Aufbau örtlicher Beschwerdemöglichkeiten in Eigenregie oder den Aufbau einer örtlichen bzw. einer regionalen unabhängigen Ombudschaft gemeinsam mit den freien Jugendhilfeträgern. Hierbei werden sie von der Fachstelle Ombudschaft beraten und unterstützt. Es gibt keinen Königsweg für alle 186 Jugendämter in NRW, aber immer eine individuelle Lösung, die wir mit Ihnen gemeinsam entwickeln können.
Sind Sie interessiert?
Dann können Sie sich auf den folgenden Seiten weiter informieren.
Gerne können Sie auch Kontakt zu uns aufnehmen.
Tel.: 0202-29560321
Mobil: 0176-20483281
Email: fachstelle@ombudschaft-nrw.de
Flyer: Fachstelle Ombudschaft
Jugendämter in NRW mit einer Kooperationsvereinbarung (Stand 03. 2016):
Duisburg, Bochum, Oelde, Dormagen, Gronau
Jugendämter in NRW mit einer anlassbezogenen Beratung:
Düsseldorf
Jugendämter und freie Jugendhilfeträger, die beim Aufbau einer örtlichen/ regionalen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle von der Fachstelle Ombudschaft beraten werden:
Region Kreis Steinfurt:
Kreisjugendamt Steinfurt und Stadtjugendamt Rheine sowie freie Träger der Jugendhilfe