Fachkräfte

Ombudschaft Jugendhilfe NRW
Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist eine externe unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben und sich bei der Leistungsgewährung durch einen öffentlichen Jugendhilfeträger subjektiv nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen oder sich während der Hilfedurchführung (z.B. in einem Heim, in einer Tagesgruppe, Betreutes Wohnen) ungerecht behandelt, nicht ausreichend beteiligt und beraten fühlen.

Standards Ombudschaft Jugendhilfe NRW.
Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist unabhängig. Dies bedeutet, Unabhängigkeit von den wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit gründete die Freie Wohlfahrtspflege NRW einen unabhängigen Rechtsträger, den Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW.

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist grundsätzlich parteilich im Sinne der Kinderrechte für die Beschwerdeführer_innen tätig. Die fachliche Arbeit orientiert sich am Kindeswohl, an den materiellen und an den Verfahrensrechten der jungen Menschen und denen der Personensorgeberechtigten als Leistungsberechtigte oder Anspruchsinhaber_in nach dem SGB VIII.

Dabei prüft die Ombudschaft Jugendhilfe NRW zunächst unter fachlichen Gesichtspunkten, ob die Beschwerde nachvollziehbar und begründet ist. Sie informiert den/die Beschwerdeführer_in über ihre fachliche Einschätzung. Ist die Beschwerde begründet, findet eine Beratung bezüglich möglicher Handlungsoptionen statt. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen abgesprochen. Bei der Unterstützung der Beschwerdeführer_innen im Kontakt mit öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern haben Beratung, Vermittlung und Verhandlung im Sinne von konstruktiver Konfliktlösung Vorrang. Ziel der Beschwerdebearbeitung ist eine einvernehmliche Abhilfe einer Beschwerde.

Kooperationen Ombudsstelle
Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW hat eine Beratungsstelle in Wuppertal und ist dezentral organisiert. Zu ihren Möglichkeiten gehört die Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern in NRW. Die ombudschaftliche Arbeit in den jeweiligen Kommunen soll von ehrenamtlichen professionellen Ombudspersonen in Zusammenarbeit mit der zentralen Beratungsstelle umgesetzt werden. In den vergangenen Jahren schlossen elf Jugendämter Kooperationsvereinbarungen mit der Ombudsstelle der Ombudschaft Jugendhilfe NRW als externe, unabhängige Beschwerdestelle ab, weitere bekunden insbesondere durch die SGB VIII-Reform ihr Interesse.

Konzeptgrundlagen für eine unabhängige Ombudschaft NRW

Fachartikel zur Ombudschaft Jugendhilfe NRW

Ein Bericht aus der Ombudschaft Jugendhilfe NRW
Ein Bericht aus dem Sozialmagazin