Kinderrechte

Auf dieser Seite kannst du dich über deine Rechte informieren.

Es gibt eine Vielzahl von Rechten, die in verschiedenen Gesetzen niedergeschrieben sind. Die wichtigsten Kinderrechte sind in der UN – Kinderrechtskonvention, im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) und im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben. Aber auch in anderen Gesetzbüchern sind wichtige Rechte für Kinder und Jugendliche zu finden. Dabei geht es um die Förderung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Die Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendliche und können nicht einfach geändert werden. Nur der Gesetzgeber (das Parlament) kann Gesetze ändern.

Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche?

Keiner darf dich wegen deiner Herkunft, deiner Hautfarbe, deines Glaubens oder deiner Behinderung schlecht behandeln.
(Recht auf Schutz vor Diskriminierung)


Du hast das Recht, dich zu informieren z.B. durch Radio, Fernseher, Bücher oder Erwachsene.
Du hast auch das Recht auf Beratung z.B. beim Jugendamt oder in Beratungsstellen.
(Recht auf Information und Beratung)


Du hast das Recht, deine Meinung frei zu äußern, insbesondere in Angelegenheiten, die dich betreffen.
(Recht auf freie Meinungsäußerung)


Keiner darf dich schlagen.
(Recht auf gewaltfreie Erziehung)


Wenn du in einem Heim oder einer Wohngruppe lebst (in einer Erziehungshilfeeinrichtung) hast du ein Recht auf Taschengeld und das Recht, selbstständig über dein Taschengeld verfügen zu können.
(Recht auf Taschengeld, wenn du in einem Heim lebst)


Keiner darf deine Briefe, Mails oder SMS lesen.
(Recht auf Postgeheimnis)


Du hast das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität.
(Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch)


Du hast das Recht, dich zu beschweren, wenn dir Unrecht getan wird oder du bei deinen Angelegenheiten nicht gehört wirst.
(Recht auf Beteiligung und Beschwerde)


Du hast das Recht, deine Eltern und deine Freunde anrufen und besuchen zu können.
(Recht auf Kontakte zu Eltern und Freunden)


Besondere Rechte junger Menschen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):

  • Du hast das Recht, an allen dich betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden, das bedeutet: die Menschen, die dich unterstützen (z.B. das Jugendamt, eine Einrichtung oder ein sozialer Dienst) müssen dich informieren und mit dir gemeinsam überlegen und entscheiden, was passiert. Dabei muss dein Alter berücksichtigt werden; je älter du bist, umso mehr kannst du entscheiden (§§ 8, 9 SGB VIII).
  • Wenn du dich in einer Notlage befindest, hast du ein Recht auf Beratung durch das Jugendamt, ohne dass deine Eltern das erfahren müssen (§ 8 SGB VIII).
  • Ist geplant, dass du in Zukunft in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe leben wirst, so hast du das Recht, bei der Auswahl der Pflegefamilie oder Wohngruppe beteiligt zu werden.
  • Im Hilfeplangespräch wird festgelegt, wie deine Betreuung durchgeführt werden soll. Du hast das Recht, am Hilfeplangespräch beteiligt zu werden. Du kannst deine Wünsche und Vorstellungen mitteilen (§ 36 SGB VIII).
  • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung hast du ein Recht auf Eingliederungshilfe. Mit 15 Jahren kannst du selber Eingliederungshilfe beim Jugendamt beantragen (§ 35a SGB VIII).
  • Wenn du volljährig wirst und für deine Entwicklung und deine Lebensführung Unterstützung von Fachkräften brauchst, hast du das Recht, Hilfe für junge Volljährige beim Jugendamt zu beantragen (§ 41 SGB VIII).

Hier kannst du dich weiter über deine Rechte informieren!

www.kinderschutz-in-nrw.de
Konvention über die Rechte des Kindes
Übersicht: Welche Rechte habe ich in der Kiju?