Kinderrechte

Hier kannst du dich über deine Rechte informieren. Alle Kinder und Jugendlichen haben diese Rechte, sie gelten für dich, egal woher du kommst oder wer du bist.

Die wichtigsten Kinderrechte sind festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es geht dabei um drei große Themen: Förderung, Schutz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Diese Rechte kann nur der Gesetzgeber (das Parlament) ändern.

Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche?
Wir haben hier ein paar wichtige für euch aufgeschrieben:

Besondere Rechte junger Menschen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):

  • Du hast das Recht, an allen dich betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden, das bedeutet: die Menschen, die dich unterstützen (z.B. das Jugendamt, eine Einrichtung oder ein sozialer Dienst) müssen dich informieren und mit dir gemeinsam überlegen und entscheiden, was passiert. Dabei muss dein Alter berücksichtigt werden; je älter du bist, umso mehr kannst du entscheiden (§§ 8, 9 SGB VIII).
  • Du hast ein Recht auf Beratung durch das Jugendamt, ohne dass deine Eltern das erfahren müssen (§ 8 SGB VIII).
  • Im Hilfeplangespräch wird festgelegt, wie deine Betreuung durchgeführt werden soll. Du hast das Recht, am Hilfeplangespräch beteiligt zu werden. Du kannst deine Wünsche und Vorstellungen mitteilen (§ 36 SGB VIII).
  • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung hast du ein Recht auf Eingliederungshilfe. Mit 15 Jahren kannst du selbst Eingliederungshilfe beim Jugendamt beantragen (§ 35a SGB VIII).
  • Wenn du volljährig wirst und für deine Entwicklung und deine Lebensführung Unterstützung von Fachkräften brauchst, hast du das Recht, Hilfe für junge Volljährige beim Jugendamt zu beantragen (§ 41 SGB VIII).