Ombudschaft Jugendhilfe NRW
Wir sind eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben und sich bei der Leistungsgewährung durch einen öffentlichen Jugendhilfeträger subjektiv nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen oder sich während der Hilfedurchführung (z.B. in einem Heim, in einer Tagesgruppe, Betreutes Wohnen) ungerecht behandelt, nicht ausreichend beteiligt und beraten fühlen.
Wir sind unabhängig von den wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist kein Leistungserbringer.
In der Beratung, Begleitung und Unterstützung in Beschwerdefällen sind wir für die Beschwerdeführer_innen im Sinne der Kinderrechte parteilich tätig. Die fachliche Arbeit orientiert sich am Kindeswohl, an den materiellen und an den Verfahrensrechten der jungen Menschen und denen der Personensorgeberechtigten als Leistungsberechtigte oder Anspruchsinhaber_in nach SGBVIII.
Bei der Unterstützung der Ratsuchenden haben Beratung, Vermittlung und Verhandlung im Sinne von konstruktiver Konfliktlösung Vorrang vor juristischen Schritten. Ziel der Beschwerdebearbeitung ist eine einvernehmliche Abhilfe einer Beschwerde. Die Beratung und Unterstützung durch die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist für die Ratsuchenden kostenfrei.
Konzeptgrundlagen für eine unabhängige Ombudschaft Jugendhilfe NRW
Was ist eigentlich OMBUDSCHAFT?
Das werden wir manchmal gefragt, daher möchten wir an dieser Stelle eine Beschreibung des Begriffs Ombudschaft vornehmen.
Siehe ebenso Erklärfilm für junge Menschen im Newsticker und/oder unter Kinder und Jugendliche
OMBUDSCHAFT ist ein Begriff aus dem skandinavischen und beschreibt eine unparteiliche/ unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen, in der die strukturell unterlegene Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung findet. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die bestehende strukturelle Machtungleichheit (Machtasymmetrie) zwischen Bürger_innen und Behörden sowie Betroffenen und Fachkräften auszugleichen und eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen.
Die Ombudschaft grenzt sich vom Konzept der Mediation ab. Mediation geht im Idealfall davon aus, zwischen zwei Partner_innen auf gleicher Augenhöhe zu vermitteln. Ombudschaftliches Handeln hat die Aufgabe diese „Augenhöhe“ durch Unterstützung der unterlegenen Seite herzustellen.
(vgl. Urban-Stahl, Forum Jugendhilfe, 1/2012, S.2)
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