Ombudspersonen

„Engagieren Sie sich in der Jugendhilfe – für Kinderrechte! Wir freuen uns über ehrenamtliche Ombudspersonen!

Weitere Infos finden Sie auf dieser Seite“

Ehrenamtliche Ombudspersonen in der Jugendhilfe

  • als Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe haben Sie Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Adressaten des SGB VIII.
  • Ihr Anliegen ist es, Partizipation zu gestalten indem Sie junge Menschen und Familien bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im dialogischen Prozess unterstützen
  • Der Ansatz konstruktiver Konfliktlösung ist die Basis Ihrer professionellen Kommunikation.

Wir suchen Sie !

Sie können auf diese Frage eingehen und Antworten geben?

Beispiele:
„Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden bloß weil ich Mist gebaut habe?“ (13-Jähriger)

„Ich bin von Zuhause abgehauen, was soll ich tun?“ (16-Jährige)

„Mein §41 – Antrag wurde abgelehnt, was kann ich tun?“ (18-Jähriger)

„Ich bekomme für mein Pflegekind keine ausreichende Unterstützung. Habe ich einen Anspruch auf Beratung?“ (Pflegemutter)

„Darf ich meine beste Freundin zum Hilfeplangespräch mitnehmen?“ (alleinerziehende Mutter)

„Darf der Vormund meiner Kinder (Heim) immer meine Briefe öffnen?“ (leibliche Mutter)

Engagieren Sie sich in der Jugendhilfe – für Kinderrechte.
Wir freuen uns auf Sie !

Unser Flyer Ehrenamtliche Ombudspersonen in der Jugendhilfe