Sie haben ein Anliegen?

Dann kontaktieren Sie uns gerne auf einem der folgenden Wege:

Bitte beachten Sie, dass wir als Ombudsstelle nicht zu und während laufender Gerichtsverfahren beraten können. Wir arbeiten nach dem Prinzip der konstruktiven Konfliktlösung; dies benötigt Zeit.

Zudem ist die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. ist keine Aufsichts- oder Prüfbehörde. Wir haben keine Weisungsbefugnis gegenüber Jugendämtern oder freien Trägern.

Wir beraten und unterstützen junge Menschen und ihre Familien und vermitteln in Konfliktsituationen. Unser Handeln orientiert sich dabei an den Kinderrechten, dem SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention.

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden und Prüfaufträge oder Forderungen enthalten, die nicht zu unserem Auftrag gehören.

Wenn Sie uns kontaktieren, schildern Sie bitte Ihre Situation in Ihren eigenen Worten.
Das hilft uns, gemeinsam zu schauen, wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.

Weitere Ombudsstellen in NRW finden Sie hier.

Ombudsstelle Datteln der Stadt Datteln mit Sitz im Regierungsbezirk Münster

Melanie Avdić 02363 / 107495
Barbara Kortenbusch 02363 / 107494
ombudsstelle@ombudsstelle.datteln.de
ombudsstelle-datteln.de

Eine örtliche Nähe kann im Beratungsverlauf von Bedeutung sein. Eine gleichzeitige Beratung durch beide Ombudsstellen ist nicht zielführend. Sie können jedoch frei entscheiden, ob Sie sich von der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. (in Wuppertal) oder von der Ombudsstelle in Datteln beraten lassen möchten.