Überregionale Ombudsstelle zur Unterstützung der
regionalen Ombudsstellen in NRW

Kontakt: E-Mail: überregional@ombudschaft-nrw.de Telefon: 0202-29560321

Die überregionale Ombudsstelle hat neben ombudschaftlicher Beratung

  • den regionalen Ombudsstellen einheitliche Leitlinien und Qualitätsstandards zur Verfügung zu stellen, die dem fachlich anerkannten Standard entsprechen,
  • den regionalen Ombudsstellen Fachberatung, insbesondere in schwierigen Fallkonstellationen, anzubieten und
  • regelmäßig Veranstaltungen für die in den regionalen Ombudsstellen tätigen Personen durchzuführen, die deren weiteren Qualifizierung und einem landesweiten Erfahrungsaustausch dienen.

(vgl. § 24 Abs. 3 Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII)

Die überregionale Ombudsstelle trifft mit den regionalen Ombudsstellen Kooperationsvereinbarungen, in denen die Inhalte der Zusammenarbeit geregelt werden:

  • Leitlinien und Standards
  • Fachberatung, insbesondere in komplexen und schwierigen Fallkonstellationen
  • inhaltliche und fachliche Beratung bei Fragen zur Beratungsarbeit
  • gemeinsame Erarbeitung einer Jahresplanung der regionalen Ombudsstelle
  • Erhebung von Fallzahlen mit dem Ziel einer landesweiten Statistik
  • Qualifizierung der in der regionalen Ombudsstellen tätige Personen.

Der Aufbau regionaler Ombudsstellen ist in NRW nach § 24 Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII am 28.06.2025 in Kraft getreten. Die Verteilung der regionalen Ombudsstellen soll sich an den Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen orientieren. Es ist ein sukzessiver Aufbau der regionalen Ombudsstellen durch das Land geplant:

  • Regierungsbezirk Düsseldorf – Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. (aktiv)
  • Regierungsbezirk Münster – Stadt Datteln (aktiv)
  • Regierungsbezirk Köln – laufendes Interessenbekundungsverfahren

Ziel ist nach bundesgesetzlichen Vorgaben eine bedarfsgerechte Infrastruktur an Ombudsstellen durch das Land sicherzustellen.