Beratung und Unterstützung für Pflegeeltern
Pflegeeltern haben ein eigenständiges Recht auf Beratung und Unterstützung, sowohl vor der Aufnahme eines Kindes als auch während der Dauer des Pflegeverhältnisses.
Gesetzliche Grundlage
- Pflegefamilien haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt oder andere zuständige Stellen. Die Unterstützung soll ortsnah und zugänglich bereitgestellt werden (§ 37a SGB VIII).
- Vollzeitpflege dient dazu, Kinder zu betreuen, ihre Entwicklung zu fördern und sofern möglich, eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie vorzubereiten. Pflegeeltern sollen die Kontakte zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten (§ 33 SGB VIII).
- Pflegeeltern sollen die Kooperation mit der Herkunftsfamilie fördern, um zum Wohl des Kindes beizutragen (§ 37 SGB VIII).
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
Pflegeeltern sind verpflichtet, mit der Herkunftsfamilie des Kindes zusammenzuarbeiten, soweit dies dem Kindeswohl dient:
- Umgangskontakte: Die vom Jugendamt oder Gericht festgelegten Besuchskontakte der leiblichen Eltern müssen ermöglicht werden. Auch wenn die elterliche Sorge entzogen wurde, besteht grundsätzlich ein Umgangsrecht.
- Kooperationsbereitschaft: Pflegeeltern sollen die Herkunftsfamilie in die Erziehung einbeziehen, Absprachen treffen und bei wichtigen Entscheidungen zusammenarbeiten.
Wichtiger Hinweis: Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit dient ausschließlich dem Kindeswohl. Wenn Kontakte zur Herkunftsfamilie das Wohl des Kindes gefährden, kann das Umgangsrecht zeitweise ausgesetzt werden.
Umfang und Durchführung der Beratung
Die Beratung und Unterstützung umfasst unter anderem:
- Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes
- Begleitung während des Pflegeverhältnisses
- Unterstützung bei Fragen zur Entwicklung, Erziehung und Alltagsgestaltung des Kindes
- Beratung zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Hilfestellung bei Konflikten oder besonderen Herausforderungen
Die Beratung wird in der Regel durch das zuständige Jugendamt, Fachkräfte für Pflegefamilien oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe angeboten. In der Praxis bedeutet dies:
- persönliche Gespräche vor Ort oder telefonisch
- Workshops, Seminare und Fortbildungen für Pflegeeltern
- Austauschmöglichkeiten in Pflegeeltern-Netzwerken wie Moses online und Pan e. V.
Die Unterstützung ist gemäß § 37a SGB VIII ortsnah zu gewähren und orientiert sich am individuellen Bedarf des Einzelfalls.
Quellen:
§ 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege