Ziele

Ziel der Fachstelle Ombudschaft ist es, öffentliche und freie Jugendhilfeträger gemeinsam beim Aufbau örtlicher/ regionaler Beschwerde- bzw. Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auf der Basis der bisherigen Erfahrungen der Ombudschaft Jugendhilfe NRW zu beraten. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Beratungsangebotes sind die Beratung bei der Konzeptentwicklung, die Bereitstellung von Materialien sowie die Begleitung und regelmäßige Qualifizierung örtlicher Ansprechpersonen/ Ombudspersonen.

Weiteres Ziel der Fachstelle Ombudschaft ist bei diesem Beratungsangebot, eine weitgehende Unabhängigkeit der örtlichen/ regionalen Beschwerdebearbeitung anzustreben.

Zudem sollen durch örtliche/ regionale Beschwerde- bzw. Ombudsstellen junge Menschen und Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII möglichst unabhängige Ansprechpersonen/ Ombudspersonen vor Ort erreichen können.

Jugendhilfeträger leisten mit dem Aufbau einer örtlichen/ regionalen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle einen Beitrag zur Förderung der Beteiligungs- und Beschwerdekultur sowie zum präventiven Kinderschutz.

Die Fachstelle Ombudschaft hat sich auch zum Ziel gesetzt, fachpolitische Lobbyarbeit für den Aufbau örtlicher/ regionaler Beschwerde- bzw. Ombudsstellen zu betreiben.

Zur Qualitätsentwicklung und –sicherung installiert die Fachstelle Ombudschaft verschiedene Instrumentarien. Dazu gehören die Begleitung durch den Beirat der Fachstelle, die Weiterentwicklung von Leitlinien und Qualitätskriterien ombudschaftlicher Arbeit, der Aufbau und die Pflege der Webseite als Wissenspool sowie die Durchführung von Fachveranstaltungen.

Grundsätze

Der Aufbau einer örtlichen/ regionalen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle in Eigenregie wird durch eine Entscheidung der öffentlichen und der freien Jugendhilfeträger legitimiert.

Die zentralen Aufgaben einer örtlichen/ regionalen Beschwerdemöglichkeit – die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Förderung der Beteiligungs- und Beschwerderechte, präventiver Kinderschutz, Qualitätsentwicklung – sind durch die UN-Kinderrechtskonvention, das Sozialgesetzbuch VIII und das Grundgesetz verankert.

Ist der Aufbau einer örtlichen/ regionalen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle auf örtlicher oder regionaler Ebene entschieden, so wird eine Kooperationsvereinbarung mit der Fachstelle Ombudschaft abgeschlossen, in der die Ziele, der Zeitraum sowie der zeitliche Umfang der Beratung der Fachstelle Ombudschaft konkretisiert werden.

Zum Aufbau einer örtlichen/ regionalen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle gründen die Jugendhilfeträger eine Konzeptgruppe, die von der Fachstelle Ombudschaft beraten wird. Während des zeitlich befristeten und gemeinsamen Prozesses übernimmt die Fachstelle Ombudschaft die Prozessverantwortung und die örtliche/ regionale Konzeptgruppe die Ergebnisverantwortung.

Die örtliche/ regionale Beschwerde- bzw. Ombudsstelle setzt sich eine möglichst unabhängige Beschwerdebearbeitung zum Ziel und beauftragt eine oder mehrere örtliche Ansprechperson/en/ Ombudsperson/en als identifizierbare Personen für die Beschwerdemöglichkeit.

Die örtlichen/ regionalen Ansprech- bzw. Ombudspersonen benötigen eine gute Anbindung an die örtliche Beschwerde- bzw. Ombudsstelle. Die Stelle sollte über ein Büro mit den üblichen Kommunikationsmedien verfügen sowie personell angemessen ausgestattet sein.

Das Beratungsangebot der Fachstelle Ombudschaft orientiert sich am entwickelten Konzept.

Örtliche/ regionale Beschwerde- bzw. Ombudsstellen und die unabhängige ombudschaftliche Beratung der Ombudschaft Jugendhilfe NRW konkurrieren nicht miteinander, sie ergänzen sich gegenseitig.