Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) am 10. Juni 2021 wurde die verbindliche Einrichtung unabhängiger, fachlich nicht weisungsgebundener Ombudsstellen durch die Länder erstmals gesetzlich geregelt (§ 9a SGB VIII).
Demnach muss in jedem Bundesland sichergestellt sein, dass sich junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten im Zusammenhang mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Ombudsstellen beraten, vermitteln und unterstützen unabhängig. Näheres regelt das jeweilige Landesrecht.
Darüber hinaus müssen Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII sicherstellen, dass junge Menschen sich innerhalb und außerhalb von Einrichtungen beschweren können.
Entwicklung von Ombudsstellen
Beschwerde- und Ombudsstellen werden seit vielen Jahren fachpolitisch diskutiert. Die erste Ombudsstelle, der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V., wurde 2002 gegründet. Anlass waren unter anderem Kürzungen in der Jugendhilfe, die es Leistungsberechtigten erschwerten, ihre Ansprüche nach dem SGB VIII durchzusetzen.
Heute liegen die Schwerpunkte der Ombudsstellen insbesondere:
- in der Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber dem Jugendamt
- in der Begleitung bei Konflikten während der Leistungserbringung durch freie Träger
Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe
Auf Bundesebene sind Ombudsstellen im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. zusammengeschlossen.
Sie unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei Hilfen zur Erziehung. Zweimal jährlich finden fachliche Austauschtreffen statt.
Hintergründe
Ombudsstellen beraten zu Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII, insbesondere zu:
- Hilfen zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- Nachbetreuung
- Hilfen für Mütter/Väter mit Kind
- Jugendsozialarbeit
Auch Pflegepersonen können sich an Ombudsstellen wenden.
Ausgangspunkt der Ombudsarbeit ist das Machtungleichgewicht zwischen Leistungsberechtigten und Institutionen wie Jugendämtern oder freien Trägern. Ombudsstellen unterstützen parteilich im Sinne der Ratsuchenden, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen. Sie bieten fachliche und bei Bedarf auch rechtlich orientierte Beratung, übernehmen jedoch keine anwaltliche Vertretung.
Fachliche und politische Einordnung
Unabhängige Beschwerde- und Ombudsstellen wurden unter anderem vom Runden Tisch Heimerziehung (2010), vom Runden Tisch sexueller Kindesmissbrauch (2011) sowie im 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) empfohlen.
Auch im Rahmen der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII sind Jugendämter verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung der Rechte junger Menschen zu entwickeln. Die Einführung interner Beschwerdeverfahren bleibt den örtlichen Jugendhilfeausschüssen möglich.
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie hier
und auf der Seite des Bundesnetzwerk Ombudschaft
Gembalczyk, S./ Behrends, B. (2020):
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe, in: Unsere Jugend: 44. Jg., S. 27-34.
Gembalczyk, S./ Behrends, B. / Marquardt, K. (2019):
Ombudschaften – Hürdenlauf abbrechen, in: Sozialmagazin 7-8.2019, S. 84-89.
Gembalczyk, S./ Müller, M. (2017):
Ärgerst du dich noch oder beschwerst du dich schon? in: Sozialmagazin 3-4 2017, S. 71-76.
Gembalczyk, S./ Hemker, B. (2017):
Wir wollen gehört werden! in: Unsere Jugend: 69. Jg., S. 172-180.
Hansbauer, P. /Stork R. (2017):
Materialien zum 15. Kinder- und Jugendbericht
Gembalczyk, S./ Müller, M. (2016):
Externe Beschwerdemöglichkeiten als ein Beitrag zur Sicherung von Kinderrechten, in: Das Jugendamt 9/2016, S. 413-417.
Sandermann, P. (2013):
Beteiligung und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe – lernen, sich in eigener Sache starkzumachen?
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (2012):
10 Jahre Ombudschaft in der Berliner Jugendhilfe
Urban-Stahl, U. (2012):
Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe, in: FORUM Jugendhilfe1/2012, 5-11
Urban-Stahl, U. (2011):
Expertise. Ombuds- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Hemker, B./ Struck, N. (2011):
Ombudschaften als Normalfall der Partizipation, in: Forum Erziehungshilfen 5/2011, 310-313
Weitere Veröffentlichungen zum Thema „Ombudschaften“ finden Sie auch auf der Seite des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.