Unabhängige Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) am 10. Juni 2021 wurde die verbindliche Einrichtung unabhängiger, fachlich nicht weisungsgebundener Ombudsstellen durch die Länder erstmals gesetzlich geregelt (§ 9a SGB VIII).

Demnach muss in jedem Bundesland sichergestellt sein, dass sich junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten im Zusammenhang mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Ombudsstellen beraten, vermitteln und unterstützen unabhängig. Näheres regelt das jeweilige Landesrecht.

Darüber hinaus müssen Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII sicherstellen, dass junge Menschen sich innerhalb und außerhalb von Einrichtungen beschweren können.

Entwicklung von Ombudsstellen

Beschwerde- und Ombudsstellen werden seit vielen Jahren fachpolitisch diskutiert. Die erste Ombudsstelle, der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V., wurde 2002 gegründet. Anlass waren unter anderem Kürzungen in der Jugendhilfe, die es Leistungsberechtigten erschwerten, ihre Ansprüche nach dem SGB VIII durchzusetzen.

Heute liegen die Schwerpunkte der Ombudsstellen insbesondere:

  1. in der Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber dem Jugendamt
  2. in der Begleitung bei Konflikten während der Leistungserbringung durch freie Träger

Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe

Auf Bundesebene sind Ombudsstellen im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. zusammengeschlossen.

Sie unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei Hilfen zur Erziehung. Zweimal jährlich finden fachliche Austauschtreffen statt.

Hintergründe

Ombudsstellen beraten zu Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII, insbesondere zu:

  • Hilfen zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Nachbetreuung
  • Hilfen für Mütter/Väter mit Kind
  • Jugendsozialarbeit

Auch Pflegepersonen können sich an Ombudsstellen wenden.

Ausgangspunkt der Ombudsarbeit ist das Machtungleichgewicht zwischen Leistungsberechtigten und Institutionen wie Jugendämtern oder freien Trägern. Ombudsstellen unterstützen parteilich im Sinne der Ratsuchenden, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen. Sie bieten fachliche und bei Bedarf auch rechtlich orientierte Beratung, übernehmen jedoch keine anwaltliche Vertretung.

Fachliche und politische Einordnung

Unabhängige Beschwerde- und Ombudsstellen wurden unter anderem vom Runden Tisch Heimerziehung (2010), vom Runden Tisch sexueller Kindesmissbrauch (2011) sowie im 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) empfohlen.

Auch im Rahmen der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII sind Jugendämter verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung der Rechte junger Menschen zu entwickeln. Die Einführung interner Beschwerdeverfahren bleibt den örtlichen Jugendhilfeausschüssen möglich.

Weitere Informationen zum Thema Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie hier
und auf der Seite des Bundesnetzwerk Ombudschaft

Gembalczyk, S./ Behrends, B. (2020):
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe, in: Unsere Jugend: 44. Jg., S. 27-34.

Gembalczyk, S./ Behrends, B. / Marquardt, K. (2019):
Ombudschaften – Hürdenlauf abbrechen, in: Sozialmagazin 7-8.2019, S. 84-89.

Gembalczyk, S./ Müller, M. (2017):
Ärgerst du dich noch oder beschwerst du dich schon? in: Sozialmagazin 3-4 2017, S. 71-76.

Gembalczyk, S./ Hemker, B. (2017):
Wir wollen gehört werden! in: Unsere Jugend: 69. Jg., S. 172-180.

Hansbauer, P. /Stork R. (2017):
Materialien zum 15. Kinder- und Jugendbericht

Gembalczyk, S./ Müller, M. (2016):
Externe Beschwerdemöglichkeiten als ein Beitrag zur Sicherung von Kinderrechten, in: Das Jugendamt 9/2016, S. 413-417.

Sandermann, P. (2013):
Beteiligung und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe – lernen, sich in eigener Sache starkzumachen?

Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (2012):
10 Jahre Ombudschaft in der Berliner Jugendhilfe

Urban-Stahl, U. (2012):
Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe, in: FORUM Jugendhilfe1/2012, 5-11

Wiesner, R. (2012):
Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGV III. Rechtsgutachten für die „Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe“ des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.

Urban-Stahl, U. (2011):
Expertise. Ombuds- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Hemker, B./ Struck, N. (2011):
Ombudschaften als Normalfall der Partizipation, in: Forum Erziehungshilfen 5/2011, 310-313

Weitere Veröffentlichungen zum Thema „Ombudschaften“ finden Sie auch auf der Seite des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.