Taschengeld

Taschengeld in der Wohngruppe

Dein Recht auf Taschengeld

Wenn du in einer Wohngruppe wohnst, hast du nach dem Gesetz (§ 39 Abs. 2 SGB VIII) Anspruch auf Taschengeld. Das Geld gehört dir und du darfst selbst entscheiden, wofür du es ausgibst.

Was Betreuer:innen nicht dürfen

  • Einbehalten: Sie dürfen dein Taschengeld nicht einfach wegnehmen.
  • Als Strafe: Sie dürfen das Geld nicht nutzen, um dich zu bestrafen.
  • Ohne Zustimmung: Auch wenn du etwas kaputt gemacht hast, dürfen sie nichts von deinem Geld abziehen, ohne dass du damit einverstanden bist.

Wie das Taschengeld ausgezahlt wird

  • Vereinbarung: In der Wohngruppe sollte klar geregelt sein, wann und wie du dein Geld bekommst (z. B. jeden Monat auf dein Konto oder als Bargeld).
  • Transparenz: Du solltest jederzeit wissen, wie viel Taschengeld du bekommst

Wie viel Taschengeld es gibt

  • Die Landesjugendämter bestimmen, wie viel Geld du bekommst. Du kannst es nicht selbst festlegen, aber du hast Anspruch auf den gesetzlich festgelegten Betrag. Aktuelle Taschengeldbeträge

Was du tun kannst, wenn etwas nicht stimmt

  • Sprich mit deiner Bezugsperson: Erkläre, dass das Einbehalten nicht erlaubt ist.
  • Wende dich an die interne Beschwerdestelle deiner Wohngruppe/des Trägers
  • Wenn das zu keinem Ergebnis führt, sprich mit deinem Jugendamt
  • Wende dich an eine Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe in deinem Bundesland

Dokumentiere alles: Schreibe auf, wann Geld fehlt und was gesagt wurde. Das hilft, wenn du dich beschweren musst.

Kurz gesagt

  • Dein Taschengeld gehört dir.
  • Niemand darf es ohne deine Erlaubnis einbehalten oder als Strafe nehmen.
  • Es muss klare Regeln geben, wann und wie du dein Geld bekommst.
  • Wenn etwas nicht stimmt, sprich zuerst mit den Verantwortlichen und hol dir bei Bedarf Hilfe.

Tipps für den Alltag

  • Kontrolliere regelmäßig dein Konto oder Bargeld.
  • Schreibe auf, wenn etwas nicht stimmt (z. B. „Letzte Woche 20 € weniger bekommen“).
  • Bleib ruhig und sachlich, wenn du ein Gespräch suchst.

So kannst du sicherstellen, dass dein Recht auf Taschengeld eingehalten wird

Quellen:

§ 39 Abs. 2 SGB VIII
www.jvj-nrw.de