Hilfe für junge Volljährige

Was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt oder deine Hilfe beendet wurde

Nach § 41 SGB VIII hast du einen Rechtsanspruch auf Hilfe für junge Volljährige, wenn du noch Unterstützung brauchst, um selbstständig leben zu können.

Das Jugendamt muss dir die Hilfe geben, wenn ein Auszug deine Entwicklung oder Verselbstständigung gefährden würde.

Das Jugendamt muss prüfen:

  • Würde es dir schaden, wenn die Hilfe jetzt endet?
  • Brauchst du weiter Unterstützung?

Das nennt man Gefährdungseinschätzung. Mehr Informationen dazu findest du in der fachlichen Ausarbeitung von Dr. Melanie Overbeck.

Gründe für weitere Hilfe können sein:

  • Du gehst noch zur Schule
  • Du bist in Ausbildung oder willst bald eine anfangen
  • Du hast keine sichere Wohnung
  • Du hast kein oder zu wenig Geld
  • Du hast gesundheitliche oder seelische Belastungen
  • Du brauchst weiter Unterstützung von vertrauten Fachkräften

Wenn du einen Ablehnungs- oder Beendigungsbescheid erhalten hast, solltest du folgendes tun:

Frist beachten

  • 1 Monat Zeit ab Zustellung des Bescheids (Rechtsbehelfsbelehrung).
  • Eher früher Widerspruch einlegen – verspätet wird dieser oft nicht mehr akzeptiert.

Widerspruch schriftlich einlegen

  • Form: Brief (per Einschreiben empfohlen).
  • Adresse: Das Jugendamt, das den Bescheid geschickt hat (steht im Bescheid).
  • Betreff: „Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] – Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII“.

Widerspruch – was muss rein?

  • Nenne Datum und Aktenzeichen des Bescheids.
  • Erkläre, warum du die Hilfe weiterhin brauchst (z. B. Ausbildung, Gesundheit, Lebensunterhalt, soziale Probleme). Die Kriterien zur Überprüfung der Verselbstständigung können dich hierbei unterstützen.
  • Erkläre, warum die Hilfe für deine Entwicklung wichtig ist.
  • Zähle alle Dokumente auf, die du beilegst (z. B. Berichte, Zeugnisse, Atteste).

Mögliche Unterlagen

  • Berichte (Betreuer:innen, Schule, Therapeut:innen)
  • Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise
  • Ärztliche Atteste
  • Finanzielle Nachweise (Schulden, ggf. Einkommensnachweise)

Praktische Tipps

  • Bleibe sachlich.
  • Mache eine Kopie von allem für deine Unterlagen.
  • Fordere eine Eingangsbestätigung an.
  • Frage nach einem Termin für ein Anhörungsgespräch.
  • Wenn du Fragen oder Unsicherheiten hast, wende dich an eine Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe in deinem Bundesland.

Wenn dein Widerspruch abgelehnt wird

  • Klage einreichen beim Verwaltungsgericht (1 Monat Zeit).
  • Rechtsberatung wahrnehmen (für eine kostenlose Erstberatung Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen).

Quellen:

§ 41 SGB VIII
www.dijuf.de