Eltern und Sorgeberechtigte

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist eine externe Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) haben.

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW berät und unterstützt auch Eltern/ Personensorgeberechtigte, wenn diese Hilfe für sich oder für ihr/e Kinder im Rahmen des SGB VIII brauchen. Sorgerechts- bzw. familiengerichtliche Angelegenheiten können von der Ombudschaft Jugendhilfe NRW nicht beraten werden.

Als Eltern/Personensorgeberechtigte/r können Sie sich an die Ombudsstelle wenden, wenn

  • Sie Informationen über Ihre Rechte und die Ihres Kindes wünschen, die aus dem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII entstehen
  • Sie nicht wissen, wer Sie unterstützen kann und für Sie zuständig ist
  • Sie sich durch das Jugendamt nicht ausreichend beraten, betreut und beschieden fühlen
  • Sie Ihre Rechte oder die Ihres Kindes in einer Erziehungshilfe (z.B. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Pflegefamilie) nicht ausreichend berücksichtigt sehen

Die Beratung und Unterstützung durch die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist für die Ratsuchenden kostenfrei!

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